| PERSÖNLICH | EXPERTISE | MEDIA | KONTAKT
Ich weiß, was ich kann. Noch wichtiger ist es aber zu wissen, was ich nicht kann. Aus diesem Grund bin ich ausschließlich im Bereich der Individualverteidigung in sämtlichen Abschnitten des Ermittlungs-, Haupt- und Rechtsmittelverfahrens für Sie tätig. Mandatsanfragen außerhalb des Strafrechts lehne ich ab.
Ebenso lehne ich die Übernahme von Mandaten im Bereich des Opferrechts (Nebenklage) ab.
Grundsätzlich ist nicht entscheidend, welches Delikt einem Ermittlungs- oder Strafverfahren zugrunde liegt. Die Regeln des Strafprozesses sind immer gleich. Dennoch habe ich Tätigkeitsschwerpunkte auf einigen Gebieten, auf denen ich über besonders große Erfahrung und überdurchschnittliche Expertise verfüge.
Jede Anfrage prüfe ich sorgfältig, ob sie meinem Profil entspricht. Sie sind herzlich eingeladen, mit mir in Kontakt zu treten.
Ich verteidige in sämtlichen Verfahren, die Ihren Ursprung im Vorwurf eines Verstoßes gegen Vorschriften des Strafgesetzbuchs haben.
Der Vorwurf eines Sexualdelikts stellt in vielen Fällen nicht nur juristisch ein ernsthaftes Problem dar. Von heute auf morgen wurde Ihr Leben, so wie Sie es kannten, durch die gegen Sie geführten Ermittlungen auf den Kopf gestellt. Sie fürchten sich vor dem, was auf Sie zukommt. Beginnend mit der Angst, das Ermittlungsverfahren könnte öffentlich bekannt werden und Ihre gesellschaftliche Ächtung bedeuten. Bis hin zur Ungewissheit, ob eine Freiheitsstrafe, also Gefängnis, unausweichlich ist. Ich verstehe Sie gut und biete Ihnen meine vorbehaltlose Hilfe an.
Das Wichtigste vorab: Ich höre Ihnen zu. Sie haben bestimmt viel zu erzählen. Ich garantiere Ihnen vorbehaltlose und bedingungslose Strafverteidigung – jederzeit. Ob Sie Schuld auf sich geladen haben oder nicht ist zu Beginn für mich gar nicht so wichtig zu erfahren. Wichtig allein ist Vertrauen, um das ich Sie bitte. Ohne Vertrauen, ohne später sämtliche Fakten zu kennen, kann ich Sie nicht verteidigen. Dabei ist mir wichtig zu erwähnen, daß die anwaltliche Schweigepflicht über allem anderen steht. Darauf dürfen Sie sich verlassen.
Den ersten wichtigen Schritt haben Sie bereits erfolgreich gemacht: Sie versuchen, sich professioneller Hilfe zu versichern. Herzlichen Glückwunsch – Sie folgen dem richtigen Impuls. Sie dürfen mit exzellenter und leidenschaftlicher Strafverteidigung rechnen. Ich stelle mich vor Sie und gehe – wenn nötig – keiner Auseinandersetzung mit Staatsanwaltschaften und Gerichten aus dem Weg. Und jetzt: Lassen Sie uns gemeinsam an der Lösung Ihres Problems arbeiten. Ich zähle auf Ihre Mitarbeit.
Wir werden gemeinsam das Ziel Ihrer Verteidigung definieren. Ich garantiere Ihnen, mit aller Kraft und leidenschaftlichem Engagement das gemeinsam definierte Ziel in den Fokus meiner Arbeit zu rücken, um es am Ende zu erreichen. Sei es die Einstellung des Ermittlungsverfahrens, der Freispruch vor Gericht oder das Erreichen einer angemessenen Strafe.
Kapitalstrafsachen, also Straftaten gegen das Leben (Mord und Totschlag), sind immer eine besonders große Herausforderung. Schließlich sind die gesetzlichen Konsequenzen bis hin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe enorm. Die Begleitung eines solchen Verfahrens bedarf der gesamten Schaffenskraft und Aufmerksamkeit.
Seit mehr als zehn Jahren verteidige ich regelmäßig in Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts sowie in Umfangsverfahren vor Staatsschutzsenaten deutscher Oberlandesgerichte.
Gegenstand der Vorwürfe sind einerseits solche, die den Bestand der freiheitlich-demokratischen Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden geeignet sind, andererseits Vorwürfe, die sich auf terroristische Vereinigungen im Ausland beziehen oder Verstöße gegen internationales Strafrecht zum Gegenstand haben.
Insbesondere verteidige ich im Bereich des islamistischen Terrors, in Fällen des Rechtsterrorismus sowie in Spionageverfahren.
Ich verteidige meist in größeren Verfahren wegen des Vorwurfs eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz oder das Konsumcannabisgesetz.
In fast allen Fällen aus diesem Phänomenbereich ist es unabingbar, die polizeiliche Ermittlungstätigkeit besonders kritisch zu prüfen. Denn zumeist werden Ermittlungserkenntnisse aus verdeckten Ermittlungen subjektiv und stets zum Nachteil eines Beschuldigten ausgelegt. Einem solchen rechtsstaatswidrigen Vorgehen biete ich entschieden die Stirn.
Bitte haben Sie Verständnis, daß ich Mandate ablehne, wenn Sie von der sog. Aufklärungshilfe gem. §31 BtMG Gebrauch machen wollen.
Ein Mandat kann nur dann erfolgreich und ernsthaft ausgefüllt werden, wenn der Vergütungsanspruch gesichert ist.
Daher werde ich grundsätzlich nur auf Grundlage einer tragfähigen Vergütungsvereinbarung zwischen Ihnen und mir tätig.
Die konkrete Ausgestaltung einer solchen Vereinbarung erläutere ich Ihnen gern im persönlichen Gespräch.
In geeigneten Ausnahmefällen werde ich pro bono tätig. Dies sind Fälle, in denen Menschen unverschuldet in Notlagen geraten sind und sich angemessene Hilfe nicht leisten können.
Ich weiß, was ich kann. Noch wichtiger ist es aber zu wissen, was ich nicht kann. Aus diesem Grund bin ich ausschließlich im Bereich der Individualverteidigung in sämtlichen Abschnitten des Ermittlungs-, Haupt- und Rechtsmittelverfahrens für Sie tätig. Mandatsanfragen außerhalb des Strafrechts lehne ich ab.
Ebenso lehne ich die Übernahme von Mandaten im Bereich des Opferrechts (Nebenklage) ab.
Grundsätzlich ist nicht entscheidend, welches Delikt einem Ermittlungs- oder Strafverfahren zugrunde liegt. Die Regeln des Strafprozesses sind immer gleich. Dennoch habe ich Tätigkeitsschwerpunkte auf einigen Gebieten, auf denen ich über besonders große Erfahrung und überdurchschnittliche Expertise verfüge.
Jede Anfrage prüfe ich sorgfältig, ob sie meinem Profil entspricht. Sie sind herzlich eingeladen, mit mir in Kontakt zu treten.
Ich verteidige in sämtlichen Verfahren, die Ihren Ursprung im Vorwurf eines Verstoßes gegen Vorschriften des Strafgesetzbuchs haben.
Der Vorwurf eines Sexualdelikts stellt in vielen Fällen nicht nur juristisch ein ernsthaftes Problem dar. Von heute auf morgen wurde Ihr Leben, so wie Sie es kannten, durch die gegen Sie geführten Ermittlungen auf den Kopf gestellt. Sie fürchten sich vor dem, was auf Sie zukommt. Beginnend mit der Angst, das Ermittlungsverfahren könnte öffentlich bekannt werden und Ihre gesellschaftliche Ächtung bedeuten. Bis hin zur Ungewissheit, ob eine Freiheitsstrafe, also Gefängnis, unausweichlich ist. Ich verstehe Sie gut und biete Ihnen meine vorbehaltlose Hilfe an.
Das Wichtigste vorab: Ich höre Ihnen zu. Sie haben bestimmt viel zu erzählen. Ich garantiere Ihnen vorbehaltlose und bedingungslose Strafverteidigung – jederzeit. Ob Sie Schuld auf sich geladen haben oder nicht ist zu Beginn für mich gar nicht so wichtig zu erfahren. Wichtig allein ist Vertrauen, um das ich Sie bitte. Ohne Vertrauen, ohne später sämtliche Fakten zu kennen, kann ich Sie nicht verteidigen. Dabei ist mir wichtig zu erwähnen, daß die anwaltliche Schweigepflicht über allem anderen steht. Darauf dürfen Sie sich verlassen.
Den ersten wichtigen Schritt haben Sie bereits erfolgreich gemacht: Sie versuchen, sich professioneller Hilfe zu versichern. Herzlichen Glückwunsch – Sie folgen dem richtigen Impuls. Sie dürfen mit exzellenter und leidenschaftlicher Strafverteidigung rechnen. Ich stelle mich vor Sie und gehe – wenn nötig – keiner Auseinandersetzung mit Staatsanwaltschaften und Gerichten aus dem Weg. Und jetzt: Lassen Sie uns gemeinsam an der Lösung Ihres Problems arbeiten. Ich zähle auf Ihre Mitarbeit.
Wir werden gemeinsam das Ziel Ihrer Verteidigung definieren. Ich garantiere Ihnen, mit aller Kraft und leidenschaftlichem Engagement das gemeinsam definierte Ziel in den Fokus meiner Arbeit zu rücken, um es am Ende zu erreichen. Sei es die Einstellung des Ermittlungsverfahrens, der Freispruch vor Gericht oder das Erreichen einer angemessenen Strafe.
Kapitalstrafsachen, also Straftaten gegen das Leben (Mord und Totschlag), sind immer eine besonders große Herausforderung. Schließlich sind die gesetzlichen Konsequenzen bis hin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe enorm. Die Begleitung eines solchen Verfahrens bedarf der gesamten Schaffenskraft und Aufmerksamkeit.
Seit mehr als zehn Jahren verteidige ich regelmäßig in Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts sowie Umfangsverfahren vor Staatsschutzsenaten deutscher Oberlandesgerichte.
Gegenstand der Vorwürfe sind einerseits solche, die den Bestand der freiheitlich-demokratischen Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden geeignet sind, andererseits Vorwürfe, die sich auf terroristische Vereinigungen im Ausland beziehen oder Verstöße gegen internationales Strafrecht zum Gegenstand haben.
Insbesondere verteidige ich im Bereich des islamistischen Terrors, in Fällen des Rechtsterrorismus sowie in Spionageverfahren.
Ich verteidige meist in größeren Verfahren wegen des Vorwurfs eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz oder das Konsumcannabisgesetz.
In fast allen Fällen aus diesem Phänomenbereich ist es unabingbar, die polizeiliche Ermittlungstätigkeit besonders kritisch zu prüfen. Denn zumeist werden Ermittlungserkenntnisse aus verdeckten Ermittlungen subjektiv und stets zum Nachteil eines Beschuldigten ausgelegt. Einem solchen rechtsstaatswidrigen Vorgehen biete ich entschieden die Stirn.
Bitte haben Sie Verständnis, daß ich Mandate ablehne, wenn Sie von der sog. Aufklärungshilfe gem. §31 BtMG Gebrauch machen wollen.
Ein Mandat kann nur dann erfolgreich und ernsthaft ausgefüllt werden, wenn der Vergütungsanspruch gesichert ist.
Daher werde ich grundsätzlich nur auf Grundlage einer tragfähigen Vergütungsvereinbarung zwischen Ihnen und mir tätig.
Die konkrete Ausgestaltung einer solchen Vereinbarung erläutere ich Ihnen gern im persönlichen Gespräch.
In geeigneten Ausnahmefällen werde ich pro bono tätig. Dies sind Fälle, in denen Menschen unverschuldet in Notlagen geraten sind und sich angemessene Hilfe nicht leisten können.