Das Staatsschutzstrafrecht umfaßt im wesentlichen zwei Bereiche: Spionage und Terror.
In den allermeisten Fällen wird hier der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof als Staatsanwalt des Bundes tätig und verfolgt Straftaten aus diesen Bereichen. Hinzu kommt eine internationale Zuständigkeit für Völkerstrafsachen, wie Kriegsverbrechen, die im Rahmen kriegerischer Auseinandersetzungen begangen worden sind.
Mit zunehmenden Migrationsbewegungen auf der ganzen Welt und der Zunahme des rechtsextremistischen Terrors, ist die Verteidigung in internationalen Strafsachen mittlerweile auf der Tagesordnung. Aber auch die Verfolgung rechten Terrors nimmt merklich zu.
Ich verteidige seit Jahren erfolgreich in großen Staatsschutzverfahren bei vielen deutschen Oberlandesgerichten und kann auf gleich zwei Freisprüche zurückblicken, die in erstinstanzlichen Verfahren bei Oberlandesgerichten eher Seltenheitswert haben.
Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung (§§223, 224 StGB), Raub, Totschlag und Mord.
Vorwürfe nach §176 StGB ff., insbesondere sexuelle Belästigung und Vergewaltigung (§ 177 StGB), sexueller Missbrauch, kinderpornografische Inhalte. Verfahren, in denen Aussage gegen Aussage steht, verlangen eine besonders sorgfältige Verteidigung. Besuchen Sie meine exklusive Spezialseite zum Thema Verteidigung im Sexualstrafrecht.
Betrug (§263 StGB), Untreue (§266 StGB), Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen (§266a StGB), Geldwäsche (§261 StGB), Steuerhinterziehung (§370 AO), Insolvenzverschleppung §15a InsO. Hier geht es neben der Strafe oft um Vermögensarrest, Einziehung und die berufliche Existenz.
Widerstand gegen und Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§§113, 114 StGB), Volksverhetzung (§ 130 StGB), Polizeigewalt, etc.